Aus dem hessischen Wirtschaftsministerium heißt es, dass alle Golfanlagen in Hessen bis voraussichtlich Ende Mai – sofern noch nicht vorhanden – eigene Bodenrichtwerte erhalten. Bestimmt würden diese durch die unabhängigen Gutachterausschüsse für Immobilienwerte. Das ist eine gute Nachricht für alle Golfclubs und Golfanlagenbetreiber, die nach der Reform des Grundsteuergesetzes ab diesem Jahr zum Teil das Zehnfache der bisherigen Grundsteuer für ihre Golfplätze zahlen sollten.
Golfplätze bei Grundsteuer unterschiedlich bewertet
Von einer auch nur annähernd einheitlichen Bewertung der Grundstücke, auf denen Hessens Golfanlagen liegen, kann seit der Gesetzesänderung nicht mehr die Rede sein. Manch gemeinnütziger Verein bangt aktuell um seine Existenz, weil er plötzlich 100.000 Euro Grundsteuer und mehr zahlen soll. „Grotesk“ nennt Christofer Hattemer, Präsident des Hessischen Golfverbands (HGV) und von Beruf Steuerberater, die eklatanten Unterschiede. Die scheinbar willkürliche Grundsteuer für Golfplätze führe nicht zuletzt zu einer Wettbewerbsverzerrung.
Das Problem ist, dass Golfplätze nach der Reform steuerlich nicht mehr wie Land- und Forstwirtschaftsflächen behandelt werden. Bisherige Bodenrichtwerte haben dadurch in vielen Fällen ihre Gültigkeit verloren. Um trotzdem Grundsteuermessbescheide zu erstellen, bedienen sich einige Finanzämter einer Sonderregelung aus dem Hessischen Grundsteuergesetz. Sie veranschlagen als Bodenrichtwert pauschal zehn Prozent des durchschnittlichen Wertes in der Gemeinde. Dieser basiert jedoch auf Baugrundstücken. Also steigen oder besser: explodieren die Grundsteuerforderungen für Golfanlagen um bis zu 1000 Prozent.
DOSB unterstützt Golfanlagen
Weil deshalb mit einem Golfplatzsterben zu rechnen ist, hat sich zuletzt auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eingeschaltet. Gegenüber der Finanzministerkonferenz machte der DOSB deutlich, dass es nicht Ziel der Grundsteuerreform sein könne, Sportvereine und Sportstätten in ihrer Existenz zu bedrohen – offenbar mit Erfolg. Die hessische Landesregierung scheint das Problem nun erkannt zu haben. Finanz- und Wirtschaftsministerium haben sich darauf verständigt, fehlende Bodenrichtwerte bestimmen zu lassen.
HGV-Präsident Christofer Hattemer will dies jedoch nicht vorschnell als Erfolg feiern. Bei mehreren Gesprächen mit Ministerien habe er gemerkt, dass teilweise völlig unbekannt war, dass durchschnittlich nur die Hälfte der Flächen eines Golfplatzes für den Spielbetrieb Verwendung findet und der restliche Teil als naturnahe Ausgleichsfläche zur Förderung der Biodiversität genutzt wird. „Unsere Sorge ist, dass dieses in den einzelnen Gutachterausschüssen unterschiedliche Gewichtung finden wird“, so Hattemer. Unklar sei auch, inwiefern Finanzämter und Gemeinden bereits informiert seien, ob dies zu einer Aussetzung der Einspruchsbearbeitung führt und ob neue Grundsteuermessbescheide rückwirkend gelten.
HGV-Präsident bei Grundsteuer federführend aktiv
Um abermalige Korrekturen zu vermeiden, hat Christofer Hattemer die hessische Landesregierung nun um ein klärendes Gespräch gebeten. Als Steuerexperte setzt sich der HGV-Präsident beim Thema Grundsteuer federführend auch für andere Landesgolfverbände ein – unterstützt vom Deutschen Golf Verband. Da die Grundsteuer Ländersache ist und neben Hessen auch andere Bundesländer nicht das Bundesmodell übernommen haben, sind die Golfplätze von der Grundsteuer in Deutschland sehr unterschiedlich betroffen.
Schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes hatte Hattemer die Golfclubs und Betreiber auf dessen möglicherweise verheerenden Folgen aufmerksam gemacht. Lediglich für Golfplätze, die zuvor schon als Sport- oder Sonderfläche galten und entsprechende Bodenrichtwerte hatten, hat sich wenig oder nichts geändert. Mit den massiv betroffenen Golfclubs steht der ehrenamtliche Präsident derweil im dauernden Austausch.