Der Präsident des DOSB, Thomas Weikert, fordert die Finanzminister der 16 Bundesländer auf, die zum Teil verheerenden Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Golfanlagen zu korrigieren. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz (FMK), der die Finanzminister aller 16 Bundesländer angehören, macht der DOSB auf die in vielen Fällen existenzbedrohenden Steuerforderungen aufmerksam. In Hessen, Rheinland-Pfalz, aber auch einigen anderen Bundesländern sollen Clubs und Golfanlagenbetreiber im Extremfall eine zehn- bis 15-mal höhere Grundsteuer zahlen. Während der DOSB das Thema Grundsteuer der Golfclubs auf politischer Ebene zu lösen versucht, haben erste Betroffene aus der Rhein-Main-Region gegen die neuen Grundsteuerbescheide Klage vor dem Finanzgerichtshof in Kassel eingereicht.
„Kann nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein“
„Aus unserer Sicht kann der Gesetzgeber nicht die Absicht gehabt haben, Sportvereine und Sportanlagen so hart zu treffen, dass es existenzielle Grenzen überschreitet“, sagt Christian Sachs, Büroleiter des DOSB in Berlin. „Das steht im klaren Widerspruch zu anderen Gesetzen, die die Ausübung von Sport explizit privilegieren.“ Noch warte der DOSB auf eine Antwort der Finanzminister, so Sachs. Neben seiner Initiative im politischen Berlin hat der DOSB auch den Landessportbünden geraten, sich direkt an die zuständigen Finanzministerien zu wenden.
„Mit Blick auf die Golfanlagen, aber auch Reitanlagen und Flächen, die für den Luftsport genutzt werden, gibt es einen Flickenteppich von Gesetzen und Handhabungen, die zu einer extremen Ungleichbehandlung führen“, sagt Christian Sachs. Ziel des DOSB sei es, zunächst ein Moratorium zu erwirken, um dann gemeinsam mit der Politik ein sportspezifisches Grundsteuermodell zu erarbeiten. Die Sportminister der Bundesländer wähnt Sachs dabei als Unterstützer. „Es kann im Interesse von niemandem sein, dass Sportanlagen, Unternehmen und Arbeitsplätze verschwinden“, so der DOSB-Mann.
HGV-Präsident wartet auf Reaktion aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium
Christofer Hattemer, Präsident des Hessischen Golfverbandes, war in diesem Jahr unter anderem bereits zu einem Gespräch im Hessischen Finanzministerium. Dort berichteten er und ein Vertreter des Deutschen Golf Verbands (DGV) über die Not, in die die neue Grundsteuer zahlreiche Golfanlagen stürzt – von Steigerungen um mehr als 1000 Prozent. Eine Bereitschaft, die eklatanten Folgen des Gesetzes zu korrigieren oder abzumildern, habe er im Ministerium nicht beobachtet, berichtet Hattemer. Auch auf eine Reaktion aus dem Wirtschaftsministerium wartet der HGV-Präsident noch. Der Behörde unterstehen die Gutachterausschüsse, die Bodenrichtwerte festsetzen.
Hermann Weiland, mit „Golf absolute“ Deutschland größter Golfanlagenbetreiber, hat sein Schicksal selbst in die Hand genommen. Der Unternehmer hat gegen die Grundsteuerbescheide für mehrere seiner Golfplätze Klage eingereicht. „Wenn diese Willkür Bestand hätte, dann wäre es schwierig, noch Vertrauen in den deutschen Staat zu haben“, so Weiland. Allein in Hessen seien die Unterschiede bei den Bodenrichtwerten der Golfanlagen verrückt.
Weiland begrüßt DOSB-Initiative beim Thema Grundsteuer
Für den Kiawah Golfpark Riedstadt soll „Golf absolute“ statt bisher 12.000 Euro ab sofort 145.000 Euro Grundsteuer im Jahr zahlen. Weitere Golfplätze des Unternehmens sind in ähnlicher Höhe betroffen. Dass manche Finanzämter den Bodenrichtwert von Golfanlagen plötzlich mit zehn Prozent des durchschnittlichen Wertes in einer Gemeinde taxieren, ist für Weiland unverständlich. „Was haben Baugrundstücke mit Sportflächen zu tun, die noch dazu zum Großteil naturbelassen sind?“, fragt er sich. Dass der DOSB sich beim Thema Grundsteuer für die Golfclubs einsetze, begrüße er sehr.
Auch Ines Heinz, Betreiberin des Golfpark Idstein, hat bereits gegen den Grundsteuerbescheid geklagt. Für ihre 36-Loch-Anlage soll sie 140.000 Euro Grundsteuer zahlen – eine massive Teuerung. „Das ist für uns und andere betroffene Golfanlagen wirtschaftlich nicht realisierbar“, so Heinz. Der Golfpark Idstein sei für sein Engagement in der Jugendarbeit und im Breitensport bekannt. „Schwimmbäder und andere Sporteinrichtungen profitieren von öffentlichen Subventionen, während Golfanlagen schon immer rein privat finanziert sind“, betont die Unternehmerin. „Wir tun etwas für die Gesundheit, die Erholung und den Tourismus.“ Deshalb kann sich Ines Heinz auch nicht vorstellen, dass das Grundsteuergesetz in seiner jetzigen Form bestehen bleibt. „Ich bin zuversichtlich, dass auch Gerichte eine Ungleichbehandlung feststellen und es zu einer Korrektur des Gesetzes kommen wird“, sagt Heinz.